Jagdbare Wildtiere


Sie haben ein verletztes Wildtier gefunden, das unter das Jagd- und Wildtiermanagementgesetz fällt?

Neben den bekannten Arten wie Dachs, Fuchs, Marder, Reh und Wildschwein zählen beispielsweise auch Feldhase, Nutria und Waschbär dazu.

Oder geht es bei Ihrer Anfrage um Luchs und Wolf?

 

Wenden Sie sich in diesem Fall an den Wildtierbeauftragten des Landkreises Böblingen.

 

Sie wissen nicht genau, ob es sich um eine jagdbare Art handelt? Auf dem unterhalb aufgeführten Link können Sie die Tierprofile von über 40 in Baden-Württemberg jagdbaren Arten einsehen.


Wildtierbeauftragter im Landkreis Böblingen

 

Der Wildtierbeauftragte des Landkreises Böblingen ist Ansprechpartner für alle Fragen rund um die Themen Wildtiere und Jagd. Insbesondere bei Wildtieren im Siedlungsbereich und Wolfssichtungen bzw. Wolfsrissen können Sie sich an den Wildtierbeauftragten wenden.

 

Auf der unterhalb verlinkten Seite (Jagd- und Wildtiermanagement im Landratsamt Böblingen) finden Sie unter "Jagd" die Kontaktdaten des Wildtierbeauftragten.


Infofilm: Was macht ein Wildtierbeauftragter?